Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13475
VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93 (https://dejure.org/1993,13475)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.08.1993 - VerfGH 34/93 (https://dejure.org/1993,13475)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. August 1993 - VerfGH 34/93 (https://dejure.org/1993,13475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 17.06.1993 - VerfGH 21/92

    Zum Anspruch einer politischen Partei, die sich im Rahmen einer Listenvereinigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93
    Diese Vorschrift läßt zwar die zur Geltendmachung von Rechten aufgrund des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof einzuhaltenden Fristen erst einen Monat nach der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs beginnen, setzt aber eine der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegende landesrechtliche Rechtsvorschrift voraus, betrifft mithin keine Rechtsvorschriften, die vor dem 2. Dezember 1990 in Kraft getreten sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 30. Juni 1992 VerfGH 4/92 - Abdruck S. 3 und Urteil vom 17. Juni 1993 - VerfGH 21/92 - Abdruck S. 14 f.).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93
    Die von ihm beantragte Bauerlaubnis für ein Zweifamilienhaus auf seinem Grundstück sei aufgrund der Landschaftsschutzverordnung vom 8. Mai 1990 durch Vorbescheid des Bezirksamtes R. von Berlin vom 14. März 1984 (Nr. 547/84), Widerspruchsbescheid des Senators für Bau- und Wohnungswesen vom 10. August 1987 (II B 13 - Rei 61.87), Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Juni 1989 (VG 13 A 70.87) und Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. Januar 1992 (OVG 2 B 22.89) abgelehnt worden.
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 4/92

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rechtskräftige Urteile vor Inkrafttreten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 34/93
    Diese Vorschrift läßt zwar die zur Geltendmachung von Rechten aufgrund des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof einzuhaltenden Fristen erst einen Monat nach der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs beginnen, setzt aber eine der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegende landesrechtliche Rechtsvorschrift voraus, betrifft mithin keine Rechtsvorschriften, die vor dem 2. Dezember 1990 in Kraft getreten sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 30. Juni 1992 VerfGH 4/92 - Abdruck S. 3 und Urteil vom 17. Juni 1993 - VerfGH 21/92 - Abdruck S. 14 f.).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1994 - VerfGH 90/94

    Unmittelbar gegen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Berliner Landesgesetz, das wirksam geworden ist, bevor das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof vom 2. Dezember 1990 in Kraft getreten ist, ist auch dann unzulässig, wenn das betreffende Gesetz nach dem genannten Zeitpunkt geändert wird, es sei denn, aus dieser Änderung ergibt sich eine gesonderte Belastung des Beschwerdeführers (im Anschluß an den Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 34/93 -).

    Denn diese Vorschrift läßt zwar die zur Geltendmachung von Rechten aufgrund des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof einzuhaltenden Fristen erst einen Monat nach der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs beginnen, setzt aber eine der Überprüfung durch den Gerichtshof unterliegende landesrechtliche Rechtsvorschrift voraus, betrifft mithin keine Rechtsvorschriften, die vor dem 2. Dezember 1990 in Kraft getreten sind (vgl. den Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 34/93 - und in diesem Zusammenhang auch den Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 4/92 - sowie das Urteil vom 17. Juni 1993 - VerfGH 21/92 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht